Was Klaracase im Bestand hat
Klaracase indexiert Gerichtsentscheidungen, Gesetze sowie ausgewähltes Unionsrecht und internationale Übereinkommen. Diese Seite zeigt, was der Bestand enthält und wie aktuell er ist – und was sich noch in Vorbereitung befindet. Jede Zahl ist aus dem laufenden Bestand abgeleitet; nichts auf dieser Seite ist von Hand eingetragen.
Stand: August 2026
Gerichtsentscheidungen im Bestand
Der Bestand ist bewusst ungleichmäßig. Jede Zeile zeigt das erfasste Gericht, den erfassten Zeitraum und wie viele Entscheidungen im Bestand sind.
510.000+ Entscheidungen im Bestand
| Gericht | Zeitraum | Entscheidungen | Abdeckung |
|---|---|---|---|
| BGH Strafsachen | ab 1950 | 120.000+ † | nahezu vollständig für diesen ZeitraumOCR |
| BGH übrige Senate (Zivil-, Familien-, sonstige Senate) | ab 2000 | nahezu vollständig für diesen Zeitraum | |
| Bundesverfassungsgericht | ab 1951 | 21.000+ | selektiv |
| Bundesverwaltungsgericht | 2002–2009 | 28.000+ † | selektiv |
| Bundesverwaltungsgericht | ab 2010 | nahezu vollständig für diesen Zeitraum | |
| Bundessozialgericht | ab 2010 | 6.500+ | nahezu vollständig für diesen Zeitraum |
| Bundesfinanzhof | ab 2010 | 11.000+ | nahezu vollständig für diesen Zeitraum |
| Bundesarbeitsgericht | ab 2010 | 7.300+ | nahezu vollständig für diesen Zeitraum |
| Bundespatentgericht | ab 2010 | 7.200+ | nahezu vollständig für diesen Zeitraum |
| Landes- und Instanzgerichte (OLG, OVG, VG, LG, LSG, LAG, FG, SG, AG …) | ab 1951 | 450.000+ | selektiv |
† Mit einem Kreuz markierte Zeilen teilen sich eine Gesamtzahl für ihr Gericht. Wird ein Gericht aus mehreren Quellen oder Senatsgruppen geführt, umfasst die Zahl alle Entscheidungen dieses Gerichts und ist nicht weiter aufgeschlüsselt.
Ältere Bestände stammen aus Digitalisaten – bei wörtlichen Zitaten bitte am Original prüfen, da Erfassungsfehler möglich sind.
Bundes- und Landesgesetze
Der deutsche Gesetzesbestand, geführt als konsolidierte Fassungen der geltenden Texte.
12.000+
Bundesrecht
490.000+
Landesrecht
Gezählt werden konsolidierte Gesetzesfassungen, nicht einzelne Gesetze.
Herkunft: Bundesgesetzblatt (BGBl.) für das Bundesrecht, die Landesgesetzblätter für das Landesrecht. Klaracase führt keine durchsuchbare Sammlung dieser Verkündungsblätter – die Angabe bezeichnet die Herkunft der Gesetzestexte, nicht einen eigenen Bestand.
Rechtsgebiete im Bestand
Der Bestand deckt u. a. diese Rechtsgebiete ab – jeweils mit den einschlägigen Gesetzen und der Rechtsprechung der zuständigen Bundesgerichte.
Zivilrecht
BGB und ZPO mit der Rechtsprechung der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs.
Strafrecht
StGB und StPO mit der Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs seit 1950.
Wirtschaftsstrafrecht
Untreue, Steuerhinterziehung und Nebenstrafrecht – von § 266 StGB bis § 370 AO mit einschlägiger BGH-Rechtsprechung.
Mietrecht
Wohnraum- und Gewerbemietrecht mit der Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats des BGH.
Arbeitsrecht
KSchG, BUrlG und ArbGG mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Steuerrecht
AO, EStG und UStG mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.
Sozialrecht
Die Sozialgesetzbücher mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.
Verwaltungsrecht
VwGO und VwVfG mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
Verfassungsrecht
Grundgesetz und BVerfGG mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Patentrecht
PatG und MarkenG mit der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts.
Recht der Europäischen Union
Ausgewählte Rechtsakte der Union im Bestand sowie erfasste Instrumente in Vorbereitung.
Im Bestand
Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel-Ia-Verordnung)
Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht
Verordnung (EG) Nr. 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Fluggastrechte
Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Unionszollkodex)
Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 (Zollkodex — superseded by UZK, ingested as frozen historical text)
Verordnung (EU) 2017/1001 über die Unionsmarke
Verordnung (EG) Nr. 207/2009 über die Gemeinschaftsmarke (Gemeinschaftsmarkenverordnung)
Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin-III-Verordnung)
Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren
Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken
Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher
1 weitere Verordnungen, Richtlinien und Übereinkommen in Vorbereitung.
Fehlt ein Instrument für Ihre Praxis? Sprechen Sie uns an.Richtlinien binden unmittelbar nur den Mitgliedstaat. Maßgeblich ist regelmäßig das deutsche Umsetzungsgesetz.
Internationale Übereinkommen
Nicht-EU-Übereinkommen im Bestand, jeweils mit einem Hinweis auf die Sprache, in der ihr Text verbindlich ist.
Im Bestand
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention)
Keine amtliche deutsche Fassung: Verbindlich ist ausschließlich die Originalfassung in Englisch, Französisch.
Quelle: Bundesgesetzblatt
Protokoll Nr. 1 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Keine amtliche deutsche Fassung: Verbindlich ist ausschließlich die Originalfassung in Englisch, Französisch.
Quelle: Bundesgesetzblatt
Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht)
Keine amtliche deutsche Fassung: Verbindlich ist ausschließlich die Originalfassung in Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch.
Quelle: Bundesgesetzblatt
Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)
Deutsch ist neben Englisch, Französisch eine der verbindlichen Vertragssprachen.
Quelle: Bundesgesetzblatt
Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr
Keine amtliche deutsche Fassung: Verbindlich ist ausschließlich die Originalfassung in Englisch, Französisch.
Quelle: Bundesgesetzblatt
Montrealer Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
Keine amtliche deutsche Fassung: Verbindlich ist ausschließlich die Originalfassung in Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch.
Quelle: Bundesgesetzblatt