01 · Bestand

Was Klaracase im Bestand hat

Klaracase indexiert Gerichtsentscheidungen, Gesetze sowie ausgewähltes Unionsrecht und internationale Übereinkommen. Diese Seite zeigt, was der Bestand enthält und wie aktuell er ist – und was sich noch in Vorbereitung befindet. Jede Zahl ist aus dem laufenden Bestand abgeleitet; nichts auf dieser Seite ist von Hand eingetragen.

Stand: August 2026

02 · Gerichtsentscheidungen

Gerichtsentscheidungen im Bestand

Der Bestand ist bewusst ungleichmäßig. Jede Zeile zeigt das erfasste Gericht, den erfassten Zeitraum und wie viele Entscheidungen im Bestand sind.

510.000+ Entscheidungen im Bestand

GerichtZeitraumEntscheidungenAbdeckung
BGH Strafsachenab 1950120.000+
nahezu vollständig für diesen ZeitraumOCR
BGH übrige Senate (Zivil-, Familien-, sonstige Senate)ab 2000
nahezu vollständig für diesen Zeitraum
Bundesverfassungsgerichtab 195121.000+
selektiv
Bundesverwaltungsgericht2002–200928.000+
selektiv
Bundesverwaltungsgerichtab 2010
nahezu vollständig für diesen Zeitraum
Bundessozialgerichtab 20106.500+
nahezu vollständig für diesen Zeitraum
Bundesfinanzhofab 201011.000+
nahezu vollständig für diesen Zeitraum
Bundesarbeitsgerichtab 20107.300+
nahezu vollständig für diesen Zeitraum
Bundespatentgerichtab 20107.200+
nahezu vollständig für diesen Zeitraum
Landes- und Instanzgerichte (OLG, OVG, VG, LG, LSG, LAG, FG, SG, AG …)ab 1951450.000+
selektiv

† Mit einem Kreuz markierte Zeilen teilen sich eine Gesamtzahl für ihr Gericht. Wird ein Gericht aus mehreren Quellen oder Senatsgruppen geführt, umfasst die Zahl alle Entscheidungen dieses Gerichts und ist nicht weiter aufgeschlüsselt.

Ältere Bestände stammen aus Digitalisaten – bei wörtlichen Zitaten bitte am Original prüfen, da Erfassungsfehler möglich sind.

03 · Gesetze

Bundes- und Landesgesetze

Der deutsche Gesetzesbestand, geführt als konsolidierte Fassungen der geltenden Texte.

12.000+

Bundesrecht

490.000+

Landesrecht

Gezählt werden konsolidierte Gesetzesfassungen, nicht einzelne Gesetze.

Herkunft: Bundesgesetzblatt (BGBl.) für das Bundesrecht, die Landesgesetzblätter für das Landesrecht. Klaracase führt keine durchsuchbare Sammlung dieser Verkündungsblätter – die Angabe bezeichnet die Herkunft der Gesetzestexte, nicht einen eigenen Bestand.

04 · Rechtsgebiete

Rechtsgebiete im Bestand

Der Bestand deckt u. a. diese Rechtsgebiete ab – jeweils mit den einschlägigen Gesetzen und der Rechtsprechung der zuständigen Bundesgerichte.

Zivilrecht

BGB und ZPO mit der Rechtsprechung der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs.

Strafrecht

StGB und StPO mit der Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs seit 1950.

Wirtschaftsstrafrecht

Untreue, Steuerhinterziehung und Nebenstrafrecht – von § 266 StGB bis § 370 AO mit einschlägiger BGH-Rechtsprechung.

Mietrecht

Wohnraum- und Gewerbemietrecht mit der Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats des BGH.

Arbeitsrecht

KSchG, BUrlG und ArbGG mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

Steuerrecht

AO, EStG und UStG mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.

Sozialrecht

Die Sozialgesetzbücher mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.

Verwaltungsrecht

VwGO und VwVfG mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

Verfassungsrecht

Grundgesetz und BVerfGG mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Patentrecht

PatG und MarkenG mit der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts.

05 · Unionsrecht

Recht der Europäischen Union

Ausgewählte Rechtsakte der Union im Bestand sowie erfasste Instrumente in Vorbereitung.

Im Bestand

DSGVOVerordnung

Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)

AEUVVertrag

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

GRChCharta

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

MwStSystRLRichtlinie

Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

EuGVVOVerordnung

Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel-Ia-Verordnung)

Rom-I-VOVerordnung

Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht

Rom-II-VOVerordnung

Verordnung (EG) Nr. 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht

Fluggastrechte-VOVerordnung

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Fluggastrechte

UZKVerordnung

Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Unionszollkodex)

ZKVerordnung

Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 (Zollkodex — superseded by UZK, ingested as frozen historical text)

UMVVerordnung

Verordnung (EU) 2017/1001 über die Unionsmarke

GMVVerordnung

Verordnung (EG) Nr. 207/2009 über die Gemeinschaftsmarke (Gemeinschaftsmarkenverordnung)

Dublin-III-VOVerordnung

Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin-III-Verordnung)

EuInsVOVerordnung

Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren

UGP-RLRichtlinie

Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken

Verbraucherrechte-RLRichtlinie

Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher

1 weitere Verordnungen, Richtlinien und Übereinkommen in Vorbereitung.

Fehlt ein Instrument für Ihre Praxis? Sprechen Sie uns an.

Richtlinien binden unmittelbar nur den Mitgliedstaat. Maßgeblich ist regelmäßig das deutsche Umsetzungsgesetz.

06 · Internationale Übereinkommen

Internationale Übereinkommen

Nicht-EU-Übereinkommen im Bestand, jeweils mit einem Hinweis auf die Sprache, in der ihr Text verbindlich ist.

Im Bestand

EMRKKonvention

Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention)

Keine amtliche deutsche Fassung: Verbindlich ist ausschließlich die Originalfassung in Englisch, Französisch.

Quelle: Bundesgesetzblatt

ZP1-EMRKKonvention

Protokoll Nr. 1 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Keine amtliche deutsche Fassung: Verbindlich ist ausschließlich die Originalfassung in Englisch, Französisch.

Quelle: Bundesgesetzblatt

CISGKonvention

Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht)

Keine amtliche deutsche Fassung: Verbindlich ist ausschließlich die Originalfassung in Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch.

Quelle: Bundesgesetzblatt

EPÜKonvention

Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)

Deutsch ist neben Englisch, Französisch eine der verbindlichen Vertragssprachen.

Quelle: Bundesgesetzblatt

CMRKonvention

Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr

Keine amtliche deutsche Fassung: Verbindlich ist ausschließlich die Originalfassung in Englisch, Französisch.

Quelle: Bundesgesetzblatt

MÜKonvention

Montrealer Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr

Keine amtliche deutsche Fassung: Verbindlich ist ausschließlich die Originalfassung in Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch.

Quelle: Bundesgesetzblatt