01 · Verweisnetz
Dem Verweisnetz der deutschen Rechtsprechung folgen
3,3 Millionen typisierte Verweise verbinden jede Entscheidung im Bestand. Statt eines Ähnlichkeitswerts erhalten Sie einen Pfad zwischen Urteilen.
02 · Typisierte Verweise
Verweisnetz
Jeder Verweis ist typisiert: zitiert, tragend oder prozessual. Das Verweisnetz wird im eigenen Bestand aufgelöst – nie aus dem offenen Web geschätzt.
Typisierte Verweise: zitiert, tragend, prozessual
Im eigenen Bestand aufgelöst, nicht im offenen Web
03 · So funktioniert es
Einschlägigkeit und Aktualität – von Ihnen beurteilt
Der Pfad zeigt, wie Entscheidungen zusammenhängen – welche eine Argumentationslinie trägt und welche sie nur zitiert.
Ein Pfad zwischen Urteilen – kein Wahrscheinlichkeitswert.
Der Instanzenzug ist sichtbar, wo vorhanden.