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Recherchekarte zu einer Beispielfrage

Diese Karte zeigt Normen und Entscheidungen zu einer Beispielfrage, Stand 12. Oktober 2026. Sie beantwortet die Frage nicht und ist keine Rechtsberatung. Ob eine Entscheidung heute noch gilt, zeigt die Karte nicht. Für Ihren eigenen Fall wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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Frage

Mir wurde fristlos gekündigt, weil ich dreimal zu spät zur Arbeit kam. Ist das rechtens?

Von links nach rechts folgen Gesetz, Norm, Entscheidung und zitierte Entscheidung. Bänder zeigen, wie viele Verknüpfungen jeder Pfad trägt.

Recherchekarte zur Frage „Mir wurde fristlos gekündigt, weil ich dreimal zu spät zur Arbeit kam. Ist das rechtens?“: 22 Normen, 40 Entscheidungen, gemessen am 12. Oktober 2026

Echte Karte, gemessen am 12. Oktober 2026. Die Karte zeigt 22 Normen und 40 Entscheidungen.

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Fundstellen

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Dieselbe Karte als Text: die Normen nach Gesetz und die Entscheidungen mit Gericht, Datum und Leitsatz.

Normen

  • BetrVG

    • § 7 BetrVG
    • § 102 BetrVG
  • BGB

    • § 241 BGB
    • § 314 BGB
    • § 622 BGB
    • § 623 BGB
    • § 626 BGB
    • § 627 BGB
    • § 628 BGB
  • BPersVG 2021

    • § 86 BPersVG 2021
  • GRCh

    • Art. 30 GRCh
  • HGB

    • § 89a HGB
  • KSchG

    • § 1 KSchG
    • § 4 KSchG
    • § 7 KSchG
    • § 13 KSchG
    • § 15 KSchG
    • § 23 KSchG
  • SGB 3

    • § 159 SGB 3
  • SGB III

    • § 122 SGB III
    • § 128 SGB III
    • § 144 SGB III

Entscheidungen

  1. 10 Ca 4119/21 · Arbeitsgericht Düsseldorf · 24. Februar 2022

    Wenn ein Arbeitnehmer häufig zu spät zur Arbeit erscheint und damit seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis verletzt, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in der Regel nur durch eine ordentliche Kündigung lösen. Eine außerordentliche Kündigung aus diesem Grunde kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn die Unpünktlichkeit des Arbeitnehmers den Grad und die Auswirkung einer beharrlichen Verletzung (Verweigerung) seiner Arbeitspflicht erreicht hat.

  2. 1 Sa 70 öD/21 · Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein 1. Kammer · 31. August 2021

    1. Kommt ein Arbeitnehmer an drei von vier aufeinander folgenden Arbeitstagen erheblich zu spät oder gar nicht zur Arbeit, kann dies je nach den Umständen des Einzelfalls den Rückschluss auf ein hartnäckiges und uneinsichtiges Fehlverhalten zulassen, sodass er vor Ausspruch einer Kündigung keiner ausdrücklichen Abmahnung mehr bedarf.(Rn.38) 2. Eine ordentliche Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn wegen der ersten Verspätung ausdrücklich eine mündliche Abmahnung erteilt wurde, auch wenn das…

  3. 2 Sa 188/16 · Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 2. Kammer · 8. Dezember 2016

    Wiederholte Unpünktlichkeiten eines Arbeitnehmers sind dann an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, wenn sie den Grad und die Auswirkung einer beharrlichen Verweigerung der Arbeitspflicht erreicht haben. Erscheint ein Arbeitnehmer ohne rechtfertigenden Grund überhaupt nicht oder verspätet zur Arbeit, dann erbringt er die von ihm geschuldete Arbeitsleistung teilweise nicht oder - sofern nachholbar - nicht zur rechten Zeit. Dies ist ein Verstoß gegen die…

  4. 1 Ca 2426/21 · Arbeitsgericht Aachen · 16. Dezember 2021

    Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen verspäteten Erscheinens am Arbeitsplatz; Erforderlichkeit einer erneuten Abmahnung

  5. L 18 AL 69/16 ZVW · Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 18. Senat · 10. Oktober 2018

    1. Nach § 159 SGB 3 ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer einer Sperrzeit, wenn sich der Arbeitnehmer versicherungswidrig verhalten hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben.(Rn.15) 2. Hat der Versicherte während der Probezeit wiederholt unentschuldigt am Arbeitsplatz gefehlt, so hat er seine fristlose Kündigung verursacht und damit seine Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt.(Rn.16) 3. In einem solchen Fall ist es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, das…

  6. 3 Ca 3947/19 · Arbeitsgericht Aachen · 28. Mai 2020

    1. Ein (versuchter) Arbeitszeitbetrug dergestalt, dass zunächst korrekt verbuchte Arbeitszeiten, die Verspätungen enthalten, durch Korrekturbelege an den an sich geschuldeten Arbeitsbeginn angepasst weden sollen, ist ein an sich für eine fristlose Kündigung geeigneter Grund. 2. Dies gilt auch und gerade dann, wenn es sich um relativ geringfügige Verspätungen handelte, die der Arbeitgeber voraussichtlich nicht einmal sanktioniert hätte. Eine Abmahnung ist im konkreten Fall nicht erforderlich

  7. 5 Sa 746/08 · Landesarbeitsgericht Köln · 20. Oktober 2008

    Das erhebliche Zuspätkommen zur Arbeit kann, wenn eine Ermahnung und zwei Abmahnungen erfolglos geblieben sind, eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.

  8. 3 Ca 223/25 · ArbG Nordhausen 3. Kammer · 18. August 2025

  9. 2 AZR 110/15 · BAG · 17. März 2016

  10. 2 AZR 449/15 · BAG · 19. Januar 2016

  11. 2 AZR 302/16 · BAG · 29. Juni 2017

    Die absichtliche Berührung primärer oder sekundärer Geschlechtsmerkmale eines anderen ist sexuell bestimmt iSd. § 3 Abs. 4 AGG. Es handelt sich um einen Eingriff in die körperliche Intimsphäre. Auf eine sexuelle Motivation der Berührung kommt es nicht an.

  12. 2 AZR 86/17 · BAG · 14. Dezember 2017

    Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG erstrebt, lässt seine Pflicht zur Arbeitsleistung nicht entfallen, solange dem Auflösungsantrag nicht - rechtskräftig - stattgegeben ist.

  13. 2 AZR 370/18 · BAG · 13. Dezember 2018

  14. 6 AZR 471/15 · BAG · 20. Oktober 2016

    Die Einnahme von Amphetamin und Methamphetamin kann die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Berufskraftfahrers auch dann rechtfertigen, wenn nicht feststeht, dass seine Fahrtüchtigkeit bei von ihm durchgeführten Fahrten konkret beeinträchtigt war.

  15. 10 Sa 69/20 · Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 10. Kammer · 19. Mai 2021

    1. Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen behaupteten Verstoßes gegen ein Besuchs- und Betretungsverbot während der Corona-Pandemie.(Rn.78) 2. Der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch dient nur der Verwirklichung des Beschäftigungsinteresses des Arbeitnehmers und begründet keine Arbeitspflicht.(Rn.76) 3. Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit der Anerkennung eines allgemeinen arbeitsvertraglichen Anspruchs auf Weiterbeschäftigung für die…

  16. 7 Sa 575/15 · Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 7. Kammer · 14. September 2016

    1. Weigert der Arbeitnehmer sich auf Aufforderung des Arbeitgebers, er solle das Betriebsgelände verlassen und dem Arbeitgeber gehörende Gegenstände herausgeben, dieses zu tun, stellt sich sein Verhalten als schwerwiegende Pflichtverletzung dar, die geeignet ist, eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu begründen. Durch ein solches Verhalten verletzt der Arbeitnehmer seine schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB, vergleiche BAG, Urteil vom 10 Juni…

  17. 2 AZR 596/20 · BAG · 20. Mai 2021

    Eine Entblößung der Genitalien eines anderen unter Missachtung seines Rechts auf Selbstbestimmung, wem gegenüber und in welcher Situation er sich unbekleidet zeigen möchte, stellt ein sexuell bestimmtes Verhalten iSv. § 3 Abs. 4 AGG dar.

  18. XII ZR 114/19 · BGH · 21. Oktober 2020

    Das Berufungsgericht ist zur erneuten Vernehmung von Zeugen verpflichtet, wenn es deren Aussagen anders verstehen will als die Vorinstanz. Unterlässt es dies, verletzt es das rechtliche Gehör der benachteiligten Partei (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. März 2012, XII ZR 18/11, NJW-RR 2012, 704).

  19. 10 Sa 445/10 · Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 10. Kammer · 13. Januar 2011

    1. Eine nach § 626 Abs 1 BGB unwirksame außerordentliche Kündigung kann in eine ordentliche Kündigung nach § 140 BGB umgedeutet werden, wenn dies dem mutmaßlichen Willen des Kündigenden entspricht und dieser Wille dem Kündigungsempfänger im Zeitpunkt des Kündigungszugangs erkennbar ist.(Rn.35) 2. Der Arbeitgeber gibt durch eine Abmahnung regelmäßig zu erkennen, dass er das Arbeitsverhältnis noch nicht als so gestört ansieht, als dass er es nicht mehr fortsetzen könnte. Ein Verzicht auf eine…

  20. B 11 AL 6/16 B · BSG · 17. März 2016

  21. 2 AZR 85/15 · BAG · 16. Juli 2015

  22. 2 AZR 569/14 · BAG · 22. Oktober 2015

    Eine beharrliche Arbeitsverweigerung, die geeignet ist, eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen, kann auch darin liegen, dass der Arbeitnehmer sich zu Unrecht auf ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 275 Abs. 3 BGB und/oder ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 1 BGB beruft.

  23. L 29 AL 68/13 · Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 29. Senat · 10. November 2015

    1. Von einer wirksamen Rechtsmittelschrift kann nur dann ausgegangen werden, wenn sich aus den Umständen zweifelsfrei ergibt, dass das Schriftstück mit Wissen und Willen des Berechtigten übermittelt wurde und der Berechtigte damit die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernommen hat.(Rn.29) 2. Bei einem Computerfax kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieses ohne konkretes Wissen und ohne den Willen des Berechtigten in den Verkehr gelangt ist. Weil dieser nicht zweifelsfrei als…

  24. 2 AZR 235/18 · BAG · 23. August 2018

  25. 2 AZR 541/09 · BAG · 10. Juni 2010

    1. Rechtswidrige und vorsätzliche Handlungen des Arbeitnehmers, die sich unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers richten, können auch dann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung sein, wenn die Pflichtverletzung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder nur zu einem geringfügigen, möglicherweise gar keinem Schaden geführt hat. 2. Das Gesetz kennt auch im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen des Arbeitnehmers keine absoluten Kündigungsgründe. Es bedarf stets einer…

  26. 2 AZR 485/08 · BAG · 16. Dezember 2010

  27. 2 AZR 381/10 · BAG · 9. Juni 2011

  28. 2 AZR 651/13 · BAG · 20. November 2014

    Eine sexuelle Belästigung iSv. § 3 Abs. 4 AGG stellt nach § 7 Abs. 3 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten dar. Sie ist "an sich" als wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB geeignet. Ob sie im Einzelfall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls, ua. von ihrem Umfang und ihrer Intensität.

  29. 5 AZR 249/11 · BAG · 22. Februar 2012

    Der Arbeitnehmer ist an eine Weisung des Arbeitgebers, die nicht aus sonstigen Gründen unwirksam ist, vorläufig gebunden, bis durch ein rechtskräftiges Urteil gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die Unverbindlichkeit der Leistungsbestimmung festgestellt wird.

  30. 5 AZR 251/11 · BAG · 16. Mai 2012

    Im Rechtsstreit über Vergütung wegen Annahmeverzugs bestimmen die Parteien mit ihren Anträgen und Einwendungen den Zeitraum, der der Gesamtberechnung zugrunde zu legen ist.

  31. 2 AZR 273/12 · BAG · 29. August 2013

  32. 2 AZR 682/12 · BAG · 26. September 2013

    Erhebt der Arbeitnehmer binnen dreier Wochen nach Zugang einer Kündigung eine allgemeine Feststellungsklage iSv. § 256 Abs. 1 ZPO, mit der er den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geltend macht und die Wirksamkeit jeglichen potentiellen Auflösungstatbestands in Abrede stellt, hat er die Frist des § 4 Satz 1 KSchG jedenfalls dann gewahrt, wenn er die fragliche Kündigung noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz - nunmehr konkret bezeichnet - in den Prozess einführt und auf…

  33. 2 AZR 474/12 · BAG · 21. November 2013

    Die gesetzliche Anordnung in § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB V (juris: SGB 5), derzufolge die Vertragsverhältnisse der "nicht nach Abs. 3 untergebrachten" Beschäftigten mit dem Tag der Schließung einer Innungs- oder Betriebskrankenkasse (§ 155 Abs. 4 Satz 9 SGB V) enden, gilt nur für den Fall, dass den Beschäftigten zuvor eine zumutbare Dienststellung iSv. Absatz 3 Satz 3 der Vorschrift erfolglos angeboten wurde.

  34. 2 AZR 865/13 · BAG · 23. Oktober 2014

    Ein Zivilgericht darf sich, um eine eigene Überzeugung davon zu gewinnen, ob sich ein bestimmtes Geschehen zugetragen hat, auf ein dazu ergangenes Strafurteil stützen.

  35. 2 AZR 256/14 · BAG · 18. Juni 2015

  36. III ZR 93/06 · BGH · 30. November 2006

    ZPO §§ 42, 557 § 557 Abs. 2 ZPO schließt eine Inzidentprüfung der Entscheidung des Berufungsgerichts über ein Ablehnungsgesuch im Revisionsverfahren aus (Bestätigung von BGHZ 95, 302; BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 24/03 - NJW-RR 2005, 294). Selbst bei einem erfolgreichen Ablehnungsgesuch werden die früheren Handlungen und Entscheidungen des abgelehnten Richters allein dadurch nicht unwirksam oder anfechtbar.

  37. 3 Sa 239/10 · Landesarbeitsgericht Köln · 26. November 2014

    1. Grundsätzlich ist derjenige, der eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat, darlegungs- und beweisbelastet für alle Umstände, die als wichtiger Grund geeignet sein können. Das gilt auch für die Entkräftung von Rechtfertigungsgründen, die der Arbeitnehmer seinerseits gegen die Kündigungsgründe einwendet. 2. Der Vortrag des gekündigten Arbeitnehmers, er habe mit der Firmenkreditkarte eine Einkaufsgutschein für einen Geschäftskunden erworben, stellt dabei einen ebenso hinreichend…

  38. 9 AZR 455/13 · BAG · 10. Februar 2015

    Ein Arbeitgeber gewährt durch eine Freistellungserklärung für den Zeitraum nach dem Zugang einer fristlosen Kündigung nur dann wirksam Urlaub, wenn er dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs zahlt oder vorbehaltlos zusagt.

  39. 2 AZR 480/14 · BAG · 18. Juni 2015

    1. § 17 Nr. 6.2 MTV Stahl Ost schließt das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist aus betrieblichen Gründen weder komplett aus, noch bindet er es an das Vorliegen eines Sozialplans oder an die Zustimmung der Tarifvertragsparteien. 2. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich auch dann nicht von einem "Outsourcing" absehen, wenn dadurch einem Arbeitsverhältnis die Grundlage entzogen wird, das ordentlich nicht mehr kündbar ist. Die Vergabe der Aufgaben (nur) eines einzelnen…

  40. 2 AZR 517/14 · BAG · 26. März 2015